Durch die Schränkung, bei der die Zähne abwechselnd links und rechts über die Ebene des Bandkörpers hinausragen, wird der Freischnitt des Sägebandes erreicht.
Die Standardschränkung ist für Schnittstärken ab 5 mm bei Stahl, Guss und harten NE-Metallen universell einsetzbar.
Bei der konstanten Zahnteilung ist die Schränkfolge links/rechts/gerade. Bei variabler Zahnteilung ist pro Intervall ein Zahn ungeschränkt. Die restlichen Zähne im Intervall sind wiederkehrend links/rechts geschränkt.
Die unterschiedlichen Schränkweiten ermöglichen eine optimale Aufteilung des Schnittkanals womit eine Verbesserung der Leistung und Standzeit erreicht wird.
Für Sägebänder im Zahnteilungsbereich von 4 bis 18 ZpZ erzielt man mit der Gruppenschränkung eine verbesserte Oberflächengüte.
Bei Materialabmessungen bis 5 mm, wie Blechen, dünnwandigen Rohren und Profilen, empfehlen wir die Wellenschränkung.
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